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Reiseversicherung


Was versteht man unter dem Begriff Reisekrankenversicherung? Die Reisekrankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz von dem man bei Auslandsreisen profitiert. Bei einem medizinischen Notfall (Krankheit oder Unfall) werden die Kosten für ärztliche Behandlung im Ausland und für den Rücktransport nach Deutschland übernommen. Dieser Versicherungsschutz ist bei Reisen ins Ausland unentbehrlich, denn die gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht bzw. wenn es sich um ein Land der EU handelt.

Die Reisekrankenversicherung kann als Jahrespolice oder als Tagespolice abgeschlossen werden. Die Jahrespolice ist für Personen geeignet, die mehrfach für kurze Zeit, das heißt für einen Zeitraum um bis zu 6 Wochen verreisen. Die Tagespolice sollte dann gewählt werden, wenn der Auslandsaufenthalt zwischen 6 Wochen und 365 Tagen dauert.

Das Bundesaufsichtsamt schreibt vor, dass Auslandskrankenversicherungen für maximal bis zu 5 Jahre abgeschlossen werden können. Falls der Schutz noch länger benötigt wird, kann er in einigen Fällen um weitere 5 Jahre verlängert werden oder man kann in die Normaltarife der Versicherungsgesellschaft umsteigen. Für Personen, die sich ständig im Ausland aufhalten (Residenten), gibt es Tarife mit unbegrenzter Laufzeit.

Ist man sich über die genaue Dauer eines längeren Auslandsaufenthalts nicht sicher, ist es ratsam, den Versicherungsschutz für 5 Jahre abzuschließen und mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass man bei vorzeitiger Rückkehr den Vertrag kurzfristig kündigen kann.

Um für den Notfall vorzusorgen, ist es empfehlenswert mit der Versicherungsgesellschaft über eine Anwartschaftversicherung zu verhandeln. Anwartschaft heißt, dass der Wiedereinstieg in den Vertrag jederzeit möglich ist. So kann man sich sicher sein, dass bei einer zwischenzeitlichen Rückkehr bzw. im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports nach Deutschland der Versicherungsschutz im Heimatland wieder in Kraft tritt.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist bis zum 60. Lebensjahr möglich, darüber hinaus gibt es nur wenige Angebote.



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